Alkopopsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung

Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.

Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.

Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt  gewerblich verwendet werden:

  • unvergällt zur Herstellung von Aromen zur Aromatisierung von Lebensmitteln
  • unvergällt zur Herstellung von Pralinen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 8,5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm oder anderen Lebensmitteln, mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm

In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.

Voraussetzungen

Sie sind steuerlich zuverlässig.

Fristen

Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis entnehmen.Klage vor dem Finanzgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")bei Unternehmen und anderen Einrichtungen:   aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")bei Unternehmen und anderen Einrichtungen:   aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")bei Unternehmen und anderen Einrichtungen:   aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")bei Unternehmen und anderen Einrichtungen:   aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

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Stand

30.07.2023, 06:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Hausanschrift

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97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail Adresse

poststelle.hza-schweinfurt@zoll.bund.de

Webseite

http://www.zoll.de

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