Alkopopsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt gewerblich verwendet werden:
- unvergällt zur Herstellung von Aromen zur Aromatisierung von Lebensmitteln
- unvergällt zur Herstellung von Pralinen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 8,5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm oder anderen Lebensmitteln, mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Voraussetzungen
Sie sind steuerlich zuverlässig.
Fristen
Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- "Antrag auf steuerfreie Verwendung“ (Formular 2740)
- "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740“ (Formular 2741)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740") bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740") bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740") bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen: ein Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkopops eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschrifteneine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung der Alkopops (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740") bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Gesellschaftervertrags Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Weiterführende Links
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Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)