Alkopopsteuer; Zahlung

Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.

Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf alkoholhaltige Süßgetränke erhoben wird. Alkopops sind Mischgetränke in flüssiger oder gefrorener Form, die im Wesentlichen aus 2 Hauptkomponenten hergestellt werden:

1. Komponente:

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 1,2 Volumenprozent (dazu gehören zum Beispiel Limonaden, Cola oder Wasser) oder
  • gegorene Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (zum Beispiel Bier, Honig-, Frucht- oder Traubenwein), oder
  • eine Mischung dieser Komponenten (zum Beispiel Limonade mit Bier)

2. Komponente:

  • Alkohol beziehungsweise alkoholhaltige Waren im Sinne des Alkoholsteuergesetzes (zum Beispiel Whisky, Gin, Liköre und andere Spirituosen)

Solche alkoholhaltigen Mischgetränke fallen unter das Alkopopsteuergesetz, wenn sie:

  • einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aber weniger als 10 Volumenprozent haben und
  • trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind (Als trinkfertig gelten auch vorbereitete Mischungskomponenten von Getränken, die in einer gemeinsamen Packung angeboten werden. Als verkaufsfertig sind solche Behältnisse anzusehen, die von der Art ihrer Aufmachung her für den Handel und zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind.)
  • als Alkoholerzeugnisse der Alkoholsteuer unterliegen.

Die Alkopopsteuer entsteht in der Regel, sobald die Produkte in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet treten. Das ist meistens der Fall, wenn die Alkopops aus einem Steuerlager entnommen werden, ohne dass sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung anschließt. Bei Entnahme aus einem Steuerlager für Alkoholerzeugnisse und Alkopops (Kombilager) entsteht gleichzeitig die Alkoholsteuer.

Die Steuer entsteht auch, wenn die Alkopops im Steuerlager verbraucht werden. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.

Darüber hinaus entsteht die Steuer unter anderem, wenn Alkohol aus einem Drittstaat eingeführt wird. Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des binneneuropäischen Raums.

Die Höhe der Steuer wird nach dem im Alkopop enthaltenden Alkoholgehalt bemessen. Sie beträgt für 100 Liter reinen Alkohol 5.550 EUR.

Voraussetzungen

Sie müssen Alkopopsteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn

  • Sie ein Steuerlager besitzen, aus dem die Alkopops entnommen wurden, oder wenn Sie dort verbraucht wurden,
  • Sie "registrierter Empfänger" sind und Alkopops im Anschluss an deren Beförderung in Ihren Betrieb aufnehmen, die unter Steueraussetzung transportiert wurden, oder
  • Sie an einer Herstellung von Alkopops ohne Erlaubnis beteiligt waren.

Fristen

Abgabefrist

Abgabe der Steuererklärung:

  • bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
  • wenn die Steuer durch Unregelmäßigkeiten oder ein Verbot entsteht, das missachtet wurde: sofort

Bezahlen der Steuer:

  • bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 5. Tag des 2. Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
  • wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde: sofort

Kosten

  • Keine (bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.Klage vor dem Finanzgericht 

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2780)"Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2781) Wenn auch der in den Alkopops enthaltene Alkohol versteuert werden muss, außerdem:  "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1272) "Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1278) Für die Berechnung und Steueranmeldung, wenn die Alkopopsteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist: Formular 2783 "Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall"wenn auch der im Getränk enthaltene Alkohol versteuert werden muss: Formular 1276 "Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall"
  • Erforderliche Unterlage/n
    "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2780)"Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2781) Wenn auch der in den Alkopops enthaltene Alkohol versteuert werden muss, außerdem:  "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1272) "Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1278) Für die Berechnung und Steueranmeldung, wenn die Alkopopsteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist: Formular 2783 "Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall"wenn auch der im Getränk enthaltene Alkohol versteuert werden muss: Formular 1276 "Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall"
  • Erforderliche Unterlage/n
    "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2780)"Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2781) Wenn auch der in den Alkopops enthaltene Alkohol versteuert werden muss, außerdem:  "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1272) "Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1278) Für die Berechnung und Steueranmeldung, wenn die Alkopopsteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist: Formular 2783 "Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall"wenn auch der im Getränk enthaltene Alkohol versteuert werden muss: Formular 1276 "Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall"
  • Erforderliche Unterlage/n
    "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2780)"Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" (Formular 2781) Wenn auch der in den Alkopops enthaltene Alkohol versteuert werden muss, außerdem:  "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1272) "Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)" (Formular 1278) Für die Berechnung und Steueranmeldung, wenn die Alkopopsteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist: Formular 2783 "Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall"wenn auch der im Getränk enthaltene Alkohol versteuert werden muss: Formular 1276 "Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall"

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05.01.2024, 07:01 Uhr

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