Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft

Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.

Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.

Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

Voraussetzungen

Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. 

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Stand

08.01.2025, 15:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
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Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

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Fax

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