Handwerkskarte; Erhalt

Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

In die Handwerkskarte sind eingetragen:

  • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
  • der Betriebssitz,
  • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
  • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
  • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

Voraussetzungen

Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

Verwandte Leistungen

Stand

08.01.2025, 15:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Fax

+49 931 30908-53

E-Mail Adresse

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Webseite

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