Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige

Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.

Voraussetzungen

Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 

Fristen

Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.

Kosten

etwa 70 - 153 EUR

Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

25.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Fax

+49 931 30908-53

E-Mail Adresse

info@hwk-ufr.de

Webseite

https://www.hwk-ufr.de

Nach oben