Europäische Technische Bewertung; Beantragung
Möchten Sie eine Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment, kurz: ETA) für Ihr Bauprodukt erhalten, können Sie sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragen.
Die Europäische Technische Bewertung ist ein Produktleistungsnachweis. Sie weist nach, dass Ihr Produkt die Anforderungen der Europäischen Union erfüllt. Die ETA ermöglicht Ihnen, Bauprodukte auch dann europaweit zu vermarkten, wenn sie nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Wenn Ihr Produkt einer Norm entspricht, kann kein Produktleistungsnachweis über eine ETA geführt werden.
Das Resultat der ETA ist die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung. Damit können Sie Ihr Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei vertreiben.
Eine ETA können Sie für jedes Bauprodukt beantragen, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist.
Bauprodukte sind Produkte, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden. Das können zum Beispiel Stahl, Fenster, Träger, Wärmedämmstoffe oder Abdichtungen sein. Einbauschränke hingegen sind keine Bauprodukte.
Das Produkt darf allerdings nur dann in ein Bauwerk eingebaut werden, wenn es insbesondere den im Landesbauordnungsrecht an Bauwerke gestellten Anforderungen genügt.
Voraussetzungen
Die Ermittlung der Produktleistung beruht auf den im EAD niedergelegten Bewertungsverfahren und den dort gegebenenfalls enthaltenen Annahmen, unter denen die Produktleistung erreicht werden kann. Liegt kein EAD vor, wird von der Bewertungsstelle zunächst ein solches erarbeitet.
Fristen
keine
Kosten
Je nach Komplexität des Produkts zwischen etwa EUR 2.000 und EUR 30.000
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Technisches Dossier des HerstellersEs sind Unterlagen vorzulegen, denen entnommen werden kann, dass ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) als Grundlage für die Ermittlung der Produktleistung herangezogen werden kann, oder die es ermöglichen, ein solches Bewertungsdokument zu erarbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Technisches Dossier des HerstellersEs sind Unterlagen vorzulegen, denen entnommen werden kann, dass ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) als Grundlage für die Ermittlung der Produktleistung herangezogen werden kann, oder die es ermöglichen, ein solches Bewertungsdokument zu erarbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Technisches Dossier des HerstellersEs sind Unterlagen vorzulegen, denen entnommen werden kann, dass ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) als Grundlage für die Ermittlung der Produktleistung herangezogen werden kann, oder die es ermöglichen, ein solches Bewertungsdokument zu erarbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Technisches Dossier des HerstellersEs sind Unterlagen vorzulegen, denen entnommen werden kann, dass ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) als Grundlage für die Ermittlung der Produktleistung herangezogen werden kann, oder die es ermöglichen, ein solches Bewertungsdokument zu erarbeiten.
Weiterführende Links
Stand
14.01.2024, 15:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)