Biersteuer; Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Eine Entlastung von der Biersteuer ist möglich, wenn das Bier nachweislich versteuert wurde, aber später für einen anderen Zweck genutzt wird, der eine Entlastung rechtfertigt.
Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:
- Sie liefern bereits versteuertes Bier gewerblich in andere europäische Mitgliedstaaten, in denen es nach den dort geltenden Regelungen versteuert wird.
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Sie nehmen versteuertes Bier in ein Steuerlager auf. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Erzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Beispiele:
- Sie nehmen Bier in Ihren Betrieb zurück (Rückbier), weil es vom Empfänger wegen Mängeln abgelehnt wurde.
- Sie nehmen bereits versteuertes fremdes Bier in Ihr Steuerlager auf.
- Sie haben das Bier unter der Aufsicht der Steuerbehörden außerhalb eines Steuerlagers vernichtet.
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
- Die bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Steuer wird Ihnen erlassen. Den entsprechenden Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
- Die bereits bezahlte Steuer wird Ihnen erstattet. Auch diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
- Sie sind nicht der Steuerschuldner, der die Steuer bereits bezahlt hat, sondern ein anderer Steuerschuldner hat für die Waren die Steuerschuld entrichtet. Auf Antrag bekommen Sie die Steuer vergütet.
Voraussetzungen
- Sie weisen nach, dass das Bier versteuert wurde.
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Bei Rücknahme von selbst versteuertem Bier:
- Sie tragen die Aufnahme in Ihr Steuerlager unverzüglich in das Biersteuerbuch ein.
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Bei Aufnahme von versteuertem fremdem Bier:
- Sie haben vorab die Zustimmung des Hauptzollamts eingeholt.
Fristen
7. Tag des auf die Entstehung der Biersteuer folgenden Monats.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Monatliche Steueranmeldung für Bier/ Antrag auf Entlastung von der Biersteuer (Entlastungsanmeldung)
- Versteuerungsbestätigung – andere als Hersteller von Alkohol zu Trinkzwecken
- Anzeige für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Formular 2756)
- Sortimentsliste - Anlage zum Formular 2756 (Formular 2757)
- Zertifizierter Versender - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Anzeige eines Steuerlagerinhabers/registrierten Versenders
- Warenverzeichnis – zertifizierter Versender (ohne Energieerzeugnisse) (Anlage zum Formular 2742)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie das Bier selbst versteuert haben: monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier (Formular 2074) Wenn Sie Bier in Ihr Steuerlager aufnehmen, das jemand anderes versteuert hat, oder wenn Sie versteuertes Bier in andere europäische Mitgliedstaaten befördern wollen: Versteuerungsbestätigung (Formular 2735) Wenn Sie eine Steuerentlastung für in andere Mitgliedstaaten befördertes versteuertes Bier nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen möchten: Anzeige für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Formular 2756)Sortimentsliste (Formular 2757) – Anlage zum Formular 2756 -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie das Bier selbst versteuert haben: monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier (Formular 2074) Wenn Sie Bier in Ihr Steuerlager aufnehmen, das jemand anderes versteuert hat, oder wenn Sie versteuertes Bier in andere europäische Mitgliedstaaten befördern wollen: Versteuerungsbestätigung (Formular 2735) Wenn Sie eine Steuerentlastung für in andere Mitgliedstaaten befördertes versteuertes Bier nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen möchten: Anzeige für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Formular 2756)Sortimentsliste (Formular 2757) – Anlage zum Formular 2756 -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie das Bier selbst versteuert haben: monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier (Formular 2074) Wenn Sie Bier in Ihr Steuerlager aufnehmen, das jemand anderes versteuert hat, oder wenn Sie versteuertes Bier in andere europäische Mitgliedstaaten befördern wollen: Versteuerungsbestätigung (Formular 2735) Wenn Sie eine Steuerentlastung für in andere Mitgliedstaaten befördertes versteuertes Bier nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen möchten: Anzeige für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Formular 2756)Sortimentsliste (Formular 2757) – Anlage zum Formular 2756 -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie das Bier selbst versteuert haben: monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier (Formular 2074) Wenn Sie Bier in Ihr Steuerlager aufnehmen, das jemand anderes versteuert hat, oder wenn Sie versteuertes Bier in andere europäische Mitgliedstaaten befördern wollen: Versteuerungsbestätigung (Formular 2735) Wenn Sie eine Steuerentlastung für in andere Mitgliedstaaten befördertes versteuertes Bier nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen möchten: Anzeige für die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Formular 2756)Sortimentsliste (Formular 2757) – Anlage zum Formular 2756
Online Verfahren
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Versteuerungsbestätigung online einreichen
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versteuerungsbestätigung online abzugeben. -
Warenverzeichnis – Zertifizierter Versender – Antrag Erteilung Erlaubnis/Anzeige
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als zertifizierter Versender ein Warenverzeichnis beizufügen und online abzugeben. -
Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steueranmeldung/ Entlastungsmeldung zur Biersteuer online abzugeben. -
Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier
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Warenverzeichnis – Zertifizierter Versender – Antrag Erteilung Erlaubnis/Anzeige
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Weiterführende Links
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Stand
22.08.2024, 07:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)