Visa-Warndatei; Beantragung einer Selbstauskunft

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.

Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie

  • aufgrund einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Zu relevanten Straftaten gehören unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Betäubungsmitteldelikte und Schwarzarbeit.
  • als antragstellende Person eines Visums ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt haben beziehungsweise authentische Dokumente durch falsche Angaben erhalten haben.
  • als einladende Person, verpflichtungsgebende Person oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
    • falsche Angaben gemacht haben oder
    • Ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
  • freiwillig erlaubt haben, dass Ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter Ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören: 

  • Personalien: 
    • Familienname, Vorname
    • abweichende Namensschreibweisen
    • andere Namen und frühere Namen
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
  • der Anlass für die Speicherung
  • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • •    Einspruch  •    Widerspruch  •    verwaltungsgerichtliche Klage •    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Online-Antrag: Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion  des Personalausweises des elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oder der eID-Karte Bei persönlichem Antrag: Identitätsnachweis durch: PersonalausweisReisepassvorläufiger Personalausweisvorläufiger ReisepassReiseausweisPassersatzdokument Bei Antrag per Post:

    Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem AntragIn der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist, oderdurch ein separates Schreiben eines Notariats zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Übersetzerin oder eines vereidigten Übersetzers. bei Auskunft an eine Vertreterin oder einen Vertreter (Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter): Vollmacht mit Beglaubigung der UnterschriftEine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die oder der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt ist.  Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Online-Antrag: Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion  des Personalausweises des elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oder der eID-Karte Bei persönlichem Antrag: Identitätsnachweis durch: PersonalausweisReisepassvorläufiger Personalausweisvorläufiger ReisepassReiseausweisPassersatzdokument Bei Antrag per Post:

    Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem AntragIn der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist, oderdurch ein separates Schreiben eines Notariats zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Übersetzerin oder eines vereidigten Übersetzers. bei Auskunft an eine Vertreterin oder einen Vertreter (Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter): Vollmacht mit Beglaubigung der UnterschriftEine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die oder der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt ist.  Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Online-Antrag: Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion  des Personalausweises des elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oder der eID-Karte Bei persönlichem Antrag: Identitätsnachweis durch: PersonalausweisReisepassvorläufiger Personalausweisvorläufiger ReisepassReiseausweisPassersatzdokument Bei Antrag per Post:

    Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem AntragIn der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist, oderdurch ein separates Schreiben eines Notariats zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Übersetzerin oder eines vereidigten Übersetzers. bei Auskunft an eine Vertreterin oder einen Vertreter (Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter): Vollmacht mit Beglaubigung der UnterschriftEine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die oder der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt ist.  Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Online-Antrag: Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion  des Personalausweises des elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oder der eID-Karte Bei persönlichem Antrag: Identitätsnachweis durch: PersonalausweisReisepassvorläufiger Personalausweisvorläufiger ReisepassReiseausweisPassersatzdokument Bei Antrag per Post:

    Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem AntragIn der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist, oderdurch ein separates Schreiben eines Notariats zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Übersetzerin oder eines vereidigten Übersetzers. bei Auskunft an eine Vertreterin oder einen Vertreter (Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter): Vollmacht mit Beglaubigung der UnterschriftEine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die oder der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt ist.  Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

11.03.2023, 14:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail Adresse

poststelle@bva.bund.de

Webseite

https://www.bva.bund.de

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