Klassenfahrt zu einer bayerischen KZ-Gedenkstätte; Beantragung einer Förderung

Bayerische Schulen können über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine anteilige Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten und dem Deutsch-Deutschen Museum beantragen.

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildunsgarbeit fördert auf Grund eines Beschlusses des Bayerischen Landtags Klassenfahrten zur bayerischen KZ-Gedenkstätte Dachau / KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth.

Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schülerinnen und Schüler 3,00 EUR pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

Beim Besuch der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten dabei nach Maßgabe der Entfernungskilometer zur örtlich näherliegenden Gedenkstätte. Dies gilt nicht bei mehrtägigen Veranstaltungen des Jugendgästehauses Dachau.

Bei Mehrtagesfahrten, z. B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zur jeweiligen Gedenkstätte bzw. zum Museum Mödlareuth berücksichtigt. Dies gilt nicht bei

  • Klassenfahrten nach Berlin
  • mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm
  • Ein- oder Zweitagesfahrten zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth, wenn damit der Besuch der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verbunden wird. In diesem Fall wird als Grundlage für die Erstattung die Entfernung Schulort – Flossenbürg – Mödlareuth bzw. Schulort – Mödlareuth – Flossenbürg herangezogen.

Voraussetzungen

Bei mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm, ist das Programm vor der Fahrt bei der Landeszentrale einzureichen.

 

    Rechtsgrundlagen

    Formulare

    Weiterführende Links

    Verwandte Leistungen

    Stand

    11.02.2026, 08:02 Uhr

    Redaktionell verantwortlich

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