Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte

Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte.

Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere ortsbewegliche Druckgeräte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern und Beschäftigten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an der Verordnung über ortsbewegliche-Druckgeräte (ODV.)

Unter ortsbeweglichen Druckgeräten versteht man u. a. eine Vielzahl von Gasflaschen und -behältern, wie z. B. Heliumeinwegzylindern zum Befüllen von Luftballons für private und gewerbliche Feiern oder Kohlendioxidzylinder für Getränkesprudler.

Um sicherzustellen, dass nur sichere ortsbewegliche Druckgeräte in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.

Die Gewerbeaufsicht

  • geht Beschwerden von Verbrauchern nach,
  • kontrolliert ortsbewegliche Druckgeräte auf Messen und Ausstellungen und im Handel durch gezielte Stichproben,
  • kontrolliert die Beschaffenheit von ortsbeweglichen Druckgeräten im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
  • zieht unsichere ortsbewegliche Druckgeräte aus dem Verkehr und
  • nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil.

Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an ortsbewegliche Druckgeräte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein ortsbewegliches Druckgerät die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.

Rechtsgrundlagen

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Stand

08.03.2023, 12:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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E-Mail Adresse

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