Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren

Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure (Einführer) von Medizinprodukten müssen sich bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen über das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren (EUDAMED) registrieren lassen.

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 1. Dezember 2020 das erste der sechs geplanten Module der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) zur „Actor Registration“ freigeschaltet. Dieses Modul ermöglicht es den betroffenen Unternehmen sowie den zuständigen Behörden, ihren in Artikel 31 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) bzw. Artikel 28 der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) beschriebenen Pflichten zur Registrierung nachzukommen.

Alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure) müssen sich vor dem erstmaligen Inverkehrbringen (das entgeltliche oder unentgeltliche Abgeben) aktiver (von einer Energiequelle abhängige) Medizinprodukte in EUDAMED registrieren.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:
    Dokument zur Identifizierung der Organisation aktueller Handelsregisterauszug oderDokument zur Zuweisung der MwSt-Nummer (Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer) oderDokument zur Zuweisung der EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) Erklärung zur Informationssicherheit
    Die unterzeichnete Erklärung zur Informationssicherheit muss im Rahmen des Antragsverfahrens in EUDAMED hochgeladen werden.Nur Hersteller aus Drittstaaten: Zusammenfassung des Mandats des Bevollmächtigten
  • Erforderliche Unterlagen:
    Dokument zur Identifizierung der Organisation aktueller Handelsregisterauszug oderDokument zur Zuweisung der MwSt-Nummer (Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer) oderDokument zur Zuweisung der EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) Erklärung zur Informationssicherheit
    Die unterzeichnete Erklärung zur Informationssicherheit muss im Rahmen des Antragsverfahrens in EUDAMED hochgeladen werden.Nur Hersteller aus Drittstaaten: Zusammenfassung des Mandats des Bevollmächtigten
  • Erforderliche Unterlagen:
    Dokument zur Identifizierung der Organisation aktueller Handelsregisterauszug oderDokument zur Zuweisung der MwSt-Nummer (Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer) oderDokument zur Zuweisung der EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) Erklärung zur Informationssicherheit
    Die unterzeichnete Erklärung zur Informationssicherheit muss im Rahmen des Antragsverfahrens in EUDAMED hochgeladen werden.Nur Hersteller aus Drittstaaten: Zusammenfassung des Mandats des Bevollmächtigten
  • Erforderliche Unterlagen:
    Dokument zur Identifizierung der Organisation aktueller Handelsregisterauszug oderDokument zur Zuweisung der MwSt-Nummer (Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer) oderDokument zur Zuweisung der EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) Erklärung zur Informationssicherheit
    Die unterzeichnete Erklärung zur Informationssicherheit muss im Rahmen des Antragsverfahrens in EUDAMED hochgeladen werden.Nur Hersteller aus Drittstaaten: Zusammenfassung des Mandats des Bevollmächtigten

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22.10.2024, 08:10 Uhr

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