Fluorierte Treibhausgase; Beantragung einer Sachkundebescheinigung

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern bescheinigen die Sachkunde für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen wie Kälte- und Klimaanlagen.

Für die Arbeit an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern, an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von dieser Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben.

Wenn Sie eine Ausbildung zum Kälte- und Klimaanlagenbauer oder Kühl- und Klimaanlagenmonteur erfolgreich abgeschlossen haben, bescheinigt Ihnen die IHK gegen Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses die Sachkunde. Für KfZ-Mechatroniker und andere Ausbildungsberufe im KfZ-Bereich kann Ihnen die IHK eine Bescheinigung für Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen ausstellen.

Die IHK oder Handwerkskammer kann auch die Gleichwertigkeit ausländischer Sachkundenachweise anerkennen, sofern diese den fachlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.

Voraussetzungen

  • Für Befreiung von der Erfordernis: durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind
  • Für die Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung: Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Für die Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahreugen: Nachweis, dass in Ausbildung Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 vermittelt wurden
  • Für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise: Ausländische Qualifikation, die der deutschen entspricht

Fristen

keine

Kosten

Es fallen Kosten im Rahmen von 10 bis 200 EUR an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der Kammer entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Kopie des PersonalausweisesZusätzlich für Befreiung von der Erfordernis: Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese TätigkeitenMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten. Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung Kopie des Abschlusszeugnisses Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-BereichNachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen SachkundenachweisesKopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im AntragMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Kopie des PersonalausweisesZusätzlich für Befreiung von der Erfordernis: Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese TätigkeitenMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten. Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung Kopie des Abschlusszeugnisses Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-BereichNachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen SachkundenachweisesKopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im AntragMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Kopie des PersonalausweisesZusätzlich für Befreiung von der Erfordernis: Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese TätigkeitenMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten. Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung Kopie des Abschlusszeugnisses Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-BereichNachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen SachkundenachweisesKopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im AntragMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Kopie des PersonalausweisesZusätzlich für Befreiung von der Erfordernis: Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese TätigkeitenMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten. Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung Kopie des Abschlusszeugnisses Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-BereichNachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen SachkundenachweisesKopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im AntragMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten.

Weiterführende Links

Stand

02.02.2024, 07:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)

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