Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung eines Zeugnisses oder Befähigungsnachweises für einen IHK-Beruf

Wenn Sie Spätaussiedler sind und einen Berufsbildungsabschluss in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe haben, kann Ihr Zeugnis oder Befähigungsnachweis der Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

Wenn Sie einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei, oder Ungarn erworben haben und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzen, können Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Der Berufsabschluss wird anerkannt, wenn er zu einem Beruf in der Bunderepublik Deutschland gleichwertig ist. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und erteilt. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.

Wenn es sich um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen.

Sofern Sie keinen Spätaussiedler-Status haben, können Sie trotzdem Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Hierfür können Sie die Anerkennung nach Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) beantragen.

Voraussetzungen

  • anerkannter Spätaussiedler-Status oder Bundesvertriebenenausweis
  • beruflicher Abschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn
  • der Abschluss ist umfänglich mit dem jeweiligen deutschen Bildungsabschluss vergleichbar

Fristen

keine

Kosten

Für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages wird je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr in Höhe von 20,00 bis 80,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung)Aufenthaltsgenehmigungtabellarischer Lebenslauf (mit Monats und Jahresangaben)Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und -diplome (in der Muttersprache)Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten DolmetscherBeglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises (Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes) bzw. der SpätaussiedlerbescheinigungKopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises (Passa-Port/Identity-Card)Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehenErklärung, dass bei keiner anderen Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handeskammer entnehmen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung)Aufenthaltsgenehmigungtabellarischer Lebenslauf (mit Monats und Jahresangaben)Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und -diplome (in der Muttersprache)Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten DolmetscherBeglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises (Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes) bzw. der SpätaussiedlerbescheinigungKopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises (Passa-Port/Identity-Card)Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehenErklärung, dass bei keiner anderen Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handeskammer entnehmen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung)Aufenthaltsgenehmigungtabellarischer Lebenslauf (mit Monats und Jahresangaben)Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und -diplome (in der Muttersprache)Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten DolmetscherBeglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises (Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes) bzw. der SpätaussiedlerbescheinigungKopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises (Passa-Port/Identity-Card)Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehenErklärung, dass bei keiner anderen Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handeskammer entnehmen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung)Aufenthaltsgenehmigungtabellarischer Lebenslauf (mit Monats und Jahresangaben)Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und -diplome (in der Muttersprache)Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten DolmetscherBeglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises (Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes) bzw. der SpätaussiedlerbescheinigungKopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises (Passa-Port/Identity-Card)Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehenErklärung, dass bei keiner anderen Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handeskammer entnehmen.

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02.02.2024, 07:02 Uhr

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