DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit

Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.

Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.

Fristen

keine

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisseseine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkundeeine einfache Kopie des Personalausweisesbei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisseseine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkundeeine einfache Kopie des Personalausweisesbei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisseseine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkundeeine einfache Kopie des Personalausweisesbei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisseseine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkundeeine einfache Kopie des Personalausweisesbei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

Stand

08.01.2025, 09:01 Uhr

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