Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Landwirt/-in, Tierwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswirtschafter/-in) bestätigen lassen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gemäß § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG).
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.
Für Betriebe wird damit transparent, welche Qualifikationen Bewerberinnen bzw. Bewerber aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) können alle Personen stellen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Beruf erlernt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Fristen
Kosten
Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. Für die Feststellung von Gleichwertigkeiten (nach BQFG) wird eine Gebühr von 450,00 EUR erhoben. Diese ist vor der Erstellung des Bescheids zu entrichten und kann bei deutlichem Mehraufwand der Bearbeitung (z. B. bei Täuschungsversuchen) bis zu 600,00 EUR betragen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
- Fragebogen zu ausländischen Berufsqualifikationen
Unterlagen
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Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher ÜbersetzungNachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher ÜbersetzungNachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung -
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher ÜbersetzungNachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher ÜbersetzungNachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung -
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher ÜbersetzungNachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher ÜbersetzungNachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung -
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher ÜbersetzungNachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher ÜbersetzungNachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung
Weiterführende Links
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Anerkennung in Deutschland – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen -
BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Stand
27.02.2026, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)