Erlaubnispflichtige Gewerbe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in bestimmten Berufen arbeiten zu dürfen. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Sachkundenachweis anerkennen lassen.
Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in den Berufen arbeiten zu dürfen. Für die Erlaubnis brauchen Sie einen Sachkundenachweis.
Die Sachkunde ist die fachliche Qualifikation, die Sie für die entsprechende Arbeit benötigen.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.
Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis. Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler aus dem Ausland.
- Sie möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und in einem der genannten Berufe arbeiten.
Fristen
Keine.
Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.
Kosten
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Wichtige Dokumente sind generell: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis (Lebenslauf)AusbildungsnachweiseNachweise über relevante Berufspraxissonstige BefähigungsnachweiseWenn der Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist: eine Bescheinigung, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen.
Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Wichtige Dokumente sind generell: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis (Lebenslauf)AusbildungsnachweiseNachweise über relevante Berufspraxissonstige BefähigungsnachweiseWenn der Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist: eine Bescheinigung, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen.
Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Wichtige Dokumente sind generell: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis (Lebenslauf)AusbildungsnachweiseNachweise über relevante Berufspraxissonstige BefähigungsnachweiseWenn der Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist: eine Bescheinigung, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen.
Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Wichtige Dokumente sind generell: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis (Lebenslauf)AusbildungsnachweiseNachweise über relevante Berufspraxissonstige BefähigungsnachweiseWenn der Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist: eine Bescheinigung, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen.
Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
Online Verfahren
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Onlineverfahren beim Einheitlichen Ansprechpartner
Hinweis: Onlineverfahren sind in der Regel nur möglich bei Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz. -
Onlineverfahren beim Einheitlichen Ansprechpartner
Hinweis: Onlineverfahren sind in der Regel nur möglich bei Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz. -
Onlineverfahren beim Einheitlichen Ansprechpartner
Hinweis: Onlineverfahren sind in der Regel nur möglich bei Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz.
Weiterführende Links
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Stand
15.02.2024, 06:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesinstitut für Berufsbildung (siehe BayernPortal)