Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Head-Greenkeeper; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Head-Greenkeeper ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Fachagrarwirte Golfplatzpflege – Greenkeeper oder Sportplatzpfleger mit drei Jahren Berufserfahrung können sich zum Fachagrarwirt Head-Greenkeeper qualifizieren. Diese derzeit höchste Qualifizierungsstufe im Greenkeeping befähigt zur Leitung und Organisation eines Golfplatzes oder einer Sportanlage.

Voraussetzung für die Qualifizierung ist die Teilnahme an modular aufgebauten Fortbildungslehrgängen.

In den Lehrgängen wird betriebswirtschaftliches Denken trainiert und insbesondere zu rechtlichen Aspekten und zum Versicherungswesen informiert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die moderne und effektive Personalführung. Namhafte Referenten aus der Praxis wirken bei dieser anspruchsvollen Fortbildung mit. Zwischen den Lehrgängen 2 und 3 erarbeiten die Teilnehmer einen Kontrollbericht speziell für ihre Golf- oder Sportanlage.
Mit der erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfung sind die Fachagrarwirte berechtigt, die Berufsbezeichnung "Head-Greenkeeper" zu führen.

Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").

Formulare

Weiterführende Links

Stand

15.01.2025, 09:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Schwaben

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon

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Fax

+49 821 327-2289

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.regierung.schwaben.bayern.de

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