Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

  • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
  • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
  • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
  • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.  

Fristen

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Kosten

60,00 - 260,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen

Stand

02.07.2025, 06:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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