Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung
Schüler an Mittelschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen)
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen)
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen)
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Stand
03.01.2024, 13:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)