Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.

Rechtsgrundlagen

Stand

15.11.2024, 10:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Herr Frank Nagel

Frau Isabell Prößler

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Bauamt

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