Erziehungshilfe; Beantragung einer Förderung für ehrenamtliches Engagement
Der Freistaat Bayern fördert das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe.
Die staatlichen Fördermittel sind dazu bestimmt, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern.
GegenstandGegenstand der Förderung ist die professionelle fachliche Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind die Ausgaben für hauptamtliches (voll- oder teilzeitbeschäftigtes) Fachpersonal. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Fachpersonal werden nach Personalkostenpauschalen entsprechend § 2 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) bemessen. Für Aushilfskräfte, die wegen Urlaub, Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Krankheit dieses Fachpersonals benötigt werden, sind die anteiligen Personalausgaben zuschussfähig.
Art und HöheDie Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen des Zuwendungsempfängers müssen auf ein längerfristiges Wirken angelegt und geeignet sein, das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Familien wirksam zu verankern.
Die Fachkräfte, für die eine staatliche Zuwendung beantragt wird, müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung als Diplomsozialpädagoge/Diplomsozialpädagogin (FH) bzw. Diplompsychologe/Diplompsychologin (Univ.) und über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Ausnahmen hinsichtlich der beruflichen Ausbildung bedürfen der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 22. April 2021, Az. V2/6523-1/23 -
Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 22. April 2021, Az. V2/6523-1/23 -
Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 22. April 2021, Az. V2/6523-1/23
Rechtsbehelfe
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
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Stand
13.03.2024, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)