Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Voraussetzungen

Es muss

  • ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
  • bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt 2 Monat(e). Der Antrag muss jeweils am 31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres eingereicht werden. Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsvordruck mit Ausgaben- und Finanzierungsplan (bei Bewilligungsbehörde anfordern)Projektkonzept ggf. erläuternde Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsvordruck mit Ausgaben- und Finanzierungsplan (bei Bewilligungsbehörde anfordern)Projektkonzept ggf. erläuternde Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsvordruck mit Ausgaben- und Finanzierungsplan (bei Bewilligungsbehörde anfordern)Projektkonzept ggf. erläuternde Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsvordruck mit Ausgaben- und Finanzierungsplan (bei Bewilligungsbehörde anfordern)Projektkonzept ggf. erläuternde Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

16.02.2026, 20:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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