Sport-nach-1; Beantragung einer Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft
Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.
Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen befördert werden.
Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.
GegenstandGegenstand der Förderung sind die Kosten des Betriebs einer Sportarbeitsgemeinschaft.
ZuwendungsempfängerZuwendungsberechtigt sind Sportvereine.
Art und HöheDie Förderung besteht in der Gewährung einer Pauschale an den Sportverein zu den Kosten des Betriebs der SAG. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug in den zurückliegenden Schuljahren 94,25 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 188,50 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).
Voraussetzungen
Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss ein Vertrag zwischen dem Sportverein und der teilnehmenden Schule über die Einrichtung einer SAG vorgelegt und ein Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale gestellt werden (Ausschlussfrist!).
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweilige Schuljahr gestellt sein (Ausschlussfrist!).
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F -
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Rechtsbehelfe
Unterlagen
- Vertrag zwischen Schule und Verein für jede neue Sportarbeitsgemeinschaft
- Folgevertrag für jede weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaft
Online Verfahren
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Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-Pauschale
Die SAG-Pauschale (= Pauschale für Sportarbeitsgemeinschaften) kann ausschließlich im Online-Verfahren bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beantragt werden. -
Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-Pauschale
Die SAG-Pauschale (= Pauschale für Sportarbeitsgemeinschaften) kann ausschließlich im Online-Verfahren bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beantragt werden. -
Sport-nach-1 - Antragsverfahren für Sportarbeitsgemeinschaften-Pauschale
Die SAG-Pauschale (= Pauschale für Sportarbeitsgemeinschaften) kann ausschließlich im Online-Verfahren bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.
Weiterführende Links
Stand
28.09.2023, 11:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)