Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für eine Einrichtung
Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.
Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.
GegenstandGegenstand der Förderung sind die mit dem Betrieb der Erwachsenenbildungseinrichtung entstehenden Kosten.
ZuwendungsempfängerGefördert werden gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die als staatlich anerkannte Landesorganisation der Erwachsenenbildung bzw. als Träger auf Landesebene anerkannt oder Mitglieder dieser Organisationen sind.
Zuwendungsfähige KostenDie Förderung wird zu den Kosten des Betriebs der Einrichtungen gewährt.
Art und HöheDie Förderung wird als institutionelle Förderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den für das Vorvorjahr gemeldeten Teilnehmerdoppelstunden.
Voraussetzungen
Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen als staatlich anerkannte Landesorganisation der Erwachsenenbildung bzw. als Träger auf Landesebene anerkannt worden sein.
Daneben müssen die Mitglieder bzw. deren Einrichtungen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Aufgabenerfüllung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gesetze,
- Bereitschaft zur Offenlegung der Finanzen und der Arbeitsergebnisse gegenüber den zuständigen staatlichen Behörden,
- Bemühung um partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Trägeren anderer Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- Tätigkeitsbereich in Bayern,
- für jedermann offenstehen,
- von einer geeigneten Person geleitet werden,
- geeignete Lehrkräfte verwenden,
- einen Mindestarbeitsumfang nachweisen,
- sich während eines bestimmten Zeitraums als leistungsfähig erwiesen haben.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung vom 22. November 2021 (BayMBl. Nr. 898)
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
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Weiterführende Links
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Stand
26.01.2024, 11:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)