Familienpflege; Beantragung einer Förderung
Die Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Die Träger von Familienpflegestationen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.
GegenstandGegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.
Zuwendungsfähige AusgabenPersonal- und Sachausgaben der Familienpflegestation.
Art und HöheDie staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 7.800,00 Euro.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt.
Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch und/oder verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Links
Stand
08.09.2023, 09:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)