Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung

Ehrenamtliche Strukturen, die sich die Unterstützung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen zum Ziel gesetzt haben, können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Zweck und Gegenstand

In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern auch den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten des Angebots.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.

Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
 
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.

Voraussetzungen

Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.

Fristen

Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

25.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Landesamt für Pflege

Hausanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Postanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Telefon

+49 9621 9669-0

Fax

+49 9621 9669-1111

E-Mail Adresse

poststelle@lfp.bayern.de

Webseite

https://www.lfp.bayern.de

Nach oben