Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung
Ehrenamtliche Strukturen, die sich die Unterstützung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen zum Ziel gesetzt haben, können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern auch den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
ZuwendungsempfängerGefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden können die Kosten des Angebots.
Art und HöheDie Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.
Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für ehrenamtliche Strukturen und weitere Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitt 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für das Jahr 2024 für die Selbsthilfe nach § 45d SGB XI sowie Teil 8 Abschnitt 8 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2832
- Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen bzgl. ehrenamtlicher Strukturen
- Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen bzgl. Selbsthilfe
- Ausgabenübersicht
- Verwendungsnachweis über die staatliche Zuwendung für ehrenamtliche Strukturen
- Verwendungsnachweis über die staatliche Zuwendung für die Selbsthilfe
Unterlagen
- ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
- Nachweis des Versicherungsschutzes
- Schulung und Fortbildung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Weiterführende Links
Stand
25.03.2025, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)