Insolvenzverfahren; Abruf von öffentlichen Bekanntmachungen
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder.
Die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht-Insolvenzgericht bearbeitet. Zu den Insolvenzsachen gehören auch die seit dem 1. Januar 1999 eingeführten sog. Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe hierzu "Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung" unter "Verwandte Themen").
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder (siehe unter "Online-Verfahren").
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Online Verfahren
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Insolvenzbekanntmachungen online
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Sie können nach Insolvenzbekanntmachungen online suchen und diese einsehen. -
Insolvenzbekanntmachungen online
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Sie können nach Insolvenzbekanntmachungen online suchen und diese einsehen. -
Insolvenzbekanntmachungen online
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Sie können nach Insolvenzbekanntmachungen online suchen und diese einsehen.
Verwandte Leistungen
Stand
10.01.2025, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)