Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen
Der Freistaat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Kosten der Anschaffung von Investitionsgütern zum Einsatz im Rettungsdienst.
Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.
Voraussetzungen
- Auf die Kostenerstattung besteht gemäß Art. 33 Abs. 1 BayRDG ein gesetzlicher Anspruch. Allerdings kann sie nur für Investitionsgüter gewährt werden, welche im Rettungsdienst eingesetzt werden und eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Der Umfang der notwendigen Anschaffungen wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Oberste Rettungsdienstbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen festgestellt.
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Art. 33 Abs. 1 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
BayRS 215-5-1-I; GVBl. S. 429 -
Art. 33 Abs. 1 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
BayRS 215-5-1-I; GVBl. S. 429 -
Art. 33 Abs. 1 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
BayRS 215-5-1-I; GVBl. S. 429
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
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Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind -
Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind -
Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind -
Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind
Stand
17.07.2023, 09:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)