Kurzzeitpflege für Pflegeversicherte; Beantragung

Sind Sie pflegebedürftig und können vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht für Sie die Möglichkeit, kurzzeitig in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.

Ist Ihre Pflege vorübergehend zu Hause nicht möglich, können Sie für kurze Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. 

Kurzzeitpflege ist zum Beispiel möglich

  • wenn die Person, die Sie häuslich pflegt, erkrankt ist oder
  • Ihre Wohnung durch Umbaumaßnahmen an die häusliche Pflege angepasst werden muss.
  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen stationäre Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege von bis zu EUR 1.612 im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu EUR 1.612 aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatzpflege auf insgesamt EUR 3.224 erhöht werden. (Stand: 2021)

Sie können die Kurzzeitpflege mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatzpflege kombinieren. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag ebenfalls verwendet werden, um beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu finanzieren. Die Ersatzpflege findet zuhause statt, während die Kurzzeitpflege in Ihren eigenen vier Wänden nicht möglich ist.

Die Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Eine Übersicht erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Außerdem kann die Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen erfolgen, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung haben, wenn Ihre Pflegeperson in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.

Während der Kurzzeitpflege wird Ihnen die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes weitergezahlt. Für den 1. und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt.
 

Voraussetzungen

  • Sie können vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden. 
  • Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
    • Haben Sie lediglich Pflegegrad 1, können Sie den Entlastungsbetrag beantragen.
       

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Die Pflegekasse zahlt für pflegerische Leistungen der Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten der Kurzzeitpflege zahlen Sie selbst. Sofern der Entlastungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, können diese Eigenanteile darüber erstattet werden.
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Sozialgericht
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
     

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

12.10.2022, 21:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022