Geologische Untersuchung; Anzeige

Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.

Eine geologische Untersuchung umfasst alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung.

Alle geologischen Untersuchungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der die Untersuchung für eigene oder fremde Rechnung ausführt, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde im Sinn des Geologiedatengesetz (GeolDG) angezeigt werden.

Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem GeolDG ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG), Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen bzw. bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für den Untersuchungsort zuständigen Behörden einzureichen.

Voraussetzungen

Es wurden bei einer Untersuchung innerhalb der Landesfläche Bayerns Daten über den geologischen Untergrund gewonnen.

Fristen

Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Nach Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten dem LfU zu übermitteln.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

15.04.2024, 14:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hausanschrift

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Telefon

+49 821 9071-0

Fax

+49 821 9071-5556

E-Mail Adresse

poststelle@lfu.bayern.de

Webseite

https://www.lfu.bayern.de

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