Brunnenbohrung; Anzeige

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unter anderem ist die Errichtung eines Brunnens anzuzeigen.

Soweit eine Brunnenbohrfirma mit der Niederbringung des Brunnens beauftragt wird, obliegt dieser die Anzeigepflicht.

Wird ein Brunnen ohne vorherige Anzeige errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch notwendig werden, den Brunnen wieder fachgerecht zurückzubauen.

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen möchten.

Fristen

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen.

Kosten

Gebühren für die Prüfung einer Anzeige: 25,00 bis 1.000,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

  • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
    Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes Detaillageplan mit Eintragung des VorhabensstandortesErwartetes Schichtenprofil des UntergrundsMaßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwangggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümersggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeigeggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma
  • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
    Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes Detaillageplan mit Eintragung des VorhabensstandortesErwartetes Schichtenprofil des UntergrundsMaßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwangggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümersggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeigeggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma
  • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
    Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes Detaillageplan mit Eintragung des VorhabensstandortesErwartetes Schichtenprofil des UntergrundsMaßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwangggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümersggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeigeggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma
  • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
    Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes Detaillageplan mit Eintragung des VorhabensstandortesErwartetes Schichtenprofil des UntergrundsMaßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwangggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümersggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeigeggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma

Verwandte Leistungen

Stand

30.01.2025, 16:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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