Eingliederung von Selbständigen; Beantragung von Leistungen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und sich selbständig machen möchten oder bereits selbständig sind, kann Ihr Jobcenter Sie bei notwendigen Anschaffungen von Sachgütern und durch kostenfreie Beratungen und Schulungen unterstützen.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie

  • Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
  • sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung),
  • eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder
  • schon hauptberuflich selbständig tätig sind.

Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.

Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern

Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:

  • Computer,
  • Software,
  • Telefon,
  • Büromöbel,
  • Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
  • Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
  • Kaution für Gewerberäume
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.

Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel

  • Löhne und Personalkosten,
  • Miete,
  • Telefonrechnungen oder
  • Wartungskosten.

Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus.  Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.

Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.

Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch

  • Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
  • Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.

Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.

Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Voraussetzungen

Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie beziehen Bürgergeld
  • Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
    • Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
    • Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
  • Die Selbständigkeit muss Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
    • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
    • Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
  • Sie müssen persönlich geeignet sein, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
    • Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
    • Berufserfahrung oder
    • die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
  • Ihre selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein, das bedeutet
    • Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
      • Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme zu belegen. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter benennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
  • Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, müssen angemessen und notwendig für Ihre Arbeit sein.
  • Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
  • Die Förderung muss dem EU-Beihilferecht, der De-minimis-Regelung, entsprechen.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Kosten


Gebühr: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Sozialgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind: fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig istDe-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)Kapitalbedarfs- und FinanzierungsplanBusinessplan in TextformLebenslaufsteuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der HandwerkskammerTeilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-SeminarAngebote der betriebsnotwendigen Investitionengegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertragmindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt habensonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind: fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig istDe-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)Kapitalbedarfs- und FinanzierungsplanBusinessplan in TextformLebenslaufsteuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der HandwerkskammerTeilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-SeminarAngebote der betriebsnotwendigen Investitionengegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertragmindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt habensonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind: fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig istDe-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)Kapitalbedarfs- und FinanzierungsplanBusinessplan in TextformLebenslaufsteuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der HandwerkskammerTeilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-SeminarAngebote der betriebsnotwendigen Investitionengegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertragmindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt habensonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind: fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig istDe-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)Kapitalbedarfs- und FinanzierungsplanBusinessplan in TextformLebenslaufsteuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der HandwerkskammerTeilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-SeminarAngebote der betriebsnotwendigen Investitionengegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertragmindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt habensonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann

Weiterführende Links

Stand

16.02.2024, 18:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Jobcenter Landkreis Aschaffenburg

Hausanschrift

Lange Straße 17
63741 Aschaffenburg

Postanschrift

Lange Straße 17
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 390-850

Fax

+49 6021 390-899

E-Mail Adresse

Jobcenter-LK-Aschaffenburg@jobcenter-ge.de

Webseite

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-ort/jobcenter-landkreis-aschaffenburg-aschaffenburg.html

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