Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle
Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben und deren laboranalytische Untersuchung stehen in Bayern geprüfte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Verfügung. Die Zulassung dieser Untersuchungsstellen erfolgt nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU). In ihr sind die Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem BayBodSchG wahrnehmen, sowie Art und Umfang ihrer Aufgaben geregelt. Das Zulassungsverfahren wird von der Zulassungsstelle des Bayerischen Landesamts für Umwelt durchgeführt.
Im gesetzlich geregelten Bereich müssen in Bayern Boden- und Altlastuntersuchungen von nach § 18 BBodSchG zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Untersuchungsstellen, die in Bayern nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa. Verantwortlich für die dortigen Angaben über die durch das Bayerische Landesamt für Umwelt zugelassenen Untersuchungsstellen ist die dortige Zulassungsstelle.
Voraussetzungen
Zugelassen werden nur Stellen, die die Pflichten nach den §§ 11 und 12 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügen (Untersuchungsstellen).
Untersuchungsstellen müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeden Einzelfall bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr verfügen.
Fristen
Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate und beginnt mit der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist nach § 42a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz verlängert werden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Unterlagen
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Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gemäß § 14 VSU)
(siehe Antragsformular) -
rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungs- und Einverständniserklärung
(siehe Antragsformular) -
für Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der Untersuchungsstelle: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
(Verwendungszweck: „LfU Ref. 96A VSU Untersuchungsstellen-Firmenname“)
Darf bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein. - Organigramm / Geschäftsverteilungsplan
- Akkreditierte Untersuchungsstelle: Akkreditierungsurkunde mit Anlage
- Akkreditierte Untersuchungsstelle: letzte(r) Begutachtungsbericht(e) der Akkreditierungsstelle
- Nicht akkreditierte Untersuchungsstelle: Kopie des Qualitätsmanagement-Handbuchs entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 und ggf. zusätzliche Dokumente
Online Verfahren
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Bodenschutz und Altlastenbehandlung - Sicheres Kontaktformular des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Die elektronische Übermittlung des Antrags wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde. -
Bodenschutz und Altlastenbehandlung - Sicheres Kontaktformular des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Die elektronische Übermittlung des Antrags wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde. -
Bodenschutz und Altlastenbehandlung - Sicheres Kontaktformular des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Die elektronische Übermittlung des Antrags wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde.
Weiterführende Links
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ReSyMeSa - Veröffentlichung der zugelassenen Untersuchungsstellen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt die Zulassung mit Angabe der Untersuchungsbereiche im Internet auf der angegebenen Seite bekannt. Das Gleiche gilt für die Verlängerung, das Erlöschen und den Widerruf der Zulassung.
Verwandte Leistungen
Stand
16.10.2024, 10:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)