Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

  • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
  • wann Sie zahlen müssen,
  • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
 
 

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.

Es stehen folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit

Voraussetzungen

Sie nehmen eine

  • gewerbliche,
  • selbstständige (freiberufliche) oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

oder Sie gründen eine

  • Körperschaft,
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
  • Verein,

oder

  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
     

Fristen

  • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Vertretung: Empfangsvollmachtbei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandatim Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Vertretung: Empfangsvollmachtbei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandatim Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Vertretung: Empfangsvollmachtbei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandatim Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Vertretung: Empfangsvollmachtbei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandatim Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

Online Verfahren

  • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
  • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
  • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

21.01.2024, 10:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Finanzamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 492-0

E-Mail Adresse

Poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de

Webseite

http://www.finanzamt-aschaffenburg.de

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