Vertriebenenausweis; Beantragung einer Zweitschrift

Vertriebene mit Vertriebenenausweis können eine Zweitschrift erhalten.

Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 BVFG abgelöst.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweises liegt bei der Ausstellungsbehörde. 

Voraussetzungen

Es wurde bereits ein Vertriebenenausweis von einer Behörde des Freistaates Bayern ausgestellt.

Antragsberechtigt sind die Personen, für die der Vertriebenenausweis seinerzeit ausgestellt wurde.

Fristen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen

Stand

20.06.2023, 10:06 Uhr

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