Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung; Beantragung

Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Wenn Sie eine Behinderung haben und an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können Sie bei der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung beantragen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt davon ab, wie hoch der Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes ist und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Es werden Ihnen keine persönlichen Ausgaben erstattet, wie beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel. Das Ausbildungsgeld richtet sich am allgemeinen Bedarf aus und ist pauschalisiert.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen und
  • der Art der Unterbringung, also wo Sie während der Maßnahme untergebracht sind. Das kann zum Beispiel bei Ihren Eltern, im eigenen Haushalt, bei dem oder der Ausbildenden oder in einem Wohnheim, in einem Internat oder in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen sein.

Sie erhalten das Ausbildungsgeld bei einer beruflichen Ausbildung üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten. Je nach Ausbildungsmaßnahme kann Ihr Ausbildungsgeld auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt oder nach den 18 Monaten verlängert werden.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn diese innerhalb der Maßnahme liegen und die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld weiter bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats, der auf den Eintritt der Krankheit folgt, maximal aber bis zum planmäßigen Ende Ihrer Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Das Ausbildungsgeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Das Ausbildungsgeld wird Ihnen als Zuschuss gezahlt, Sie müssen es nicht zurückzahlen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • (erste) berufliche Ausbildung,
    • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung,
    • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung,
    • Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Fristen

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
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    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
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    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
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Weiterführende Links

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Stand

15.03.2023, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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