Politische Partei; Informationen zur Gründung

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin ausführliche Informationen.

Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand

14.01.2025, 11:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Die Bundeswahlleiterin

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefon

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Fax

+49 611 75-3964

E-Mail Adresse

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Webseite

https://www.bundeswahlleiterin.de

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