Kraftfahrzeugsteuer; Bezahlung
Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.
Wenn für Sie als Privatperson oder für ein Unternehmen ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuern zahlen.
Für folgende Fahrzeuge gilt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder (Motorräder),
- Wohnmobile,
- Kraftfahrzeuganhänger,
-
Nutzfahrzeuge, beispielsweise
- Lastkraftwagen,
- Zugmaschinen,
- Busse;
-
Leichtfahrzeuge (dreirädrige und leichte vierrädrige Krafträder), beispielsweise
- Quads,
- Buggys,
- Trikes.
Die Höhe der Steuer, die Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:
- die Art des Fahrzeugs,
- das Erstzulassungsdatum,
- die Antriebsart, also der Motor Ihres Fahrzeugs,
- Hubraum in cm³, also das Hubvolumen des Motors,
- KohlenstoffdioxidPrüfwert, also der CO2Prüfwert in g/km,
- ob das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat,
- bei Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und Kraftfahrzeuganhängern das Gewicht des Fahrzeugs;
Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnen.
Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind Sie eine steuerschuldige Person und müssen die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ergreift das Hauptzollamt Maßnahmen, um das Geld von Ihnen zu erhalten. Dazu gehören auch Vollstreckungsmaßnahmen.
Unter bestimmten Umständen müssen Sie weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Dies gilt beispielsweise für
- Menschen mit Schwerbehinderung,
- ausländische Fahrzeuge,
- reine Elektrofahrzeuge sowie
- Pkw, die besonders wenige Emissionen ausstoßen.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug, für das Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssen, wurde in Deutschland zugelassen.
- Sie sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
- Sie sind mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen für ein anderes Fahrzeug nicht im Rückstand.
Fristen
- Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid angegeben ist.
- Sie müssen so lange Kraftfahrzeugsteuer zahlen, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.
- Sobald Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmelden oder ummelden, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer mehr zahlen.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021) -
Erforderliche Unterlage/n
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021) -
Erforderliche Unterlage/n
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021) -
Erforderliche Unterlage/n
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021)
Online Verfahren
-
Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten
Der Online-Dienst der Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kfz-Steuer online zu bearbeiten. -
Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten
Der Online-Dienst der Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kfz-Steuer online zu bearbeiten. -
Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten
Der Online-Dienst der Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kfz-Steuer online zu bearbeiten.
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Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)