Kraftfahrzeugsteuer; Bezahlung

Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt für Sie die Kraftfahrzeug-Steuerpflicht. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von der Fahrzeugart. 

Für die Besteuerung von Pkw sind abhängig vom Erstzulassungsdatum mehrere Kriterien entscheidend:

  • Antriebsart wie Otto-, Diesel-, Wankelmotor
  • Hubraum (cm³) 
  • Emissionsschlüssel bzw. Emissionsklasse (Euro-Norm)
  • Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Ihres Fahrzeugs (CO2-Wert).

Nutzfahrzeuge und Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. 

Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. 

Bei Krafträdern bemisst sich die Steuer nach dem Hubraum.

Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen.

Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ist das Hauptzollamt verpflichtet, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten. 

Änderungsmitteilungen

  • Änderungen der Daten des Fahrzeughalters sowie technische Veränderungen, die an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden, müssen Sie der Zulassungsbehörde mitteilen.
  • Hat sich der Name oder die Bankverbindung des Steuerzahlers geändert, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen.
  • Die Mitteilung kann formlos in Textform zum Beispiel auf dem Postweg, per Telefax oder per De-Mail erfolgen und ist durch den Girokontoinhaber zu zeichnen, 
  • Angaben zum Fahrzeugkennzeichen und der IBAN des Bezahlenden müssen darin enthalten sein, die Mandatsreferenznummer und Steuernummer sollten ebenfalls enthalten sein.
  • Sie können die Änderung einer Bankverbindung auch online durchführen. Hierzu müssen Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung registrieren.
  • Hat sich der Zahler der Kraftfahrzeugsteuer geändert, ist immer ein neues SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu erteilen (Formular 032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift). Eine formlose Änderungsmitteilung ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.

Voraussetzungen

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht. In diesen Fällen werden Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner und müssen die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Als Fahrzeug zählt dabei ein

  • Personenkraftwagen,
  • Wohnmobil,
  • Nutzfahrzeug, beispielsweise Lastkraftwagen, Zugmaschine, Bus,
  • Leichtfahrzeug, beispielsweise Quad, Buggy oder Trike 
  • Kraftrad (Motorrad) oder
  • Kraftfahrzeuganhänger.

Fristen

  • Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt Ihre Steuerpflicht.
  • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeug-Steuerbescheid angegeben ist. 
  • Die Steuerpflicht dauert so lange, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens einen Monat.
  • Ihre Kraftfahrzeug-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

Kosten

Abgabe: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen. Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
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Weiterführende Links

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Stand

29.08.2022, 07:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

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Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail Adresse

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