Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung bei abgeschlossenem Hochschulstudium oder Technikerabschluss
Sie möchten sich nach Abschluss eines Ingenieurstudiums oder einer Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin oder zum staatlich geprüften Techniker in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen? Dann müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Üben Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke aus, ob in Teilen oder im Ganzen, müssen Sie jedes Handwerk einzeln in die Handwerksrolle eintragen lassen. Des Weiteren ist in der Handwerksrolle die Betriebsleitung erfasst. Diese übernimmt die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs. Sie muss über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen.
Als Betriebsleitung kommen in Frage:
- Inhaberinnen oder Inhaber von Handwerksbetrieben oder
- angestellte Personen des Handwerksbetriebs
jeweils mit entsprechenden Qualifikationen.
Als Qualifikationsnachweis für die Betriebsleitung kommt neben einer entsprechenden Meisterqualifikation in Frage:
- ein Ingenieurabschluss
- ein Abschlusszeugnis einer Technischen Hochschule oder
- ein Zeugnis über eine bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker.
Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.
Voraussetzungen
- Sie müssen ein Ingenieursstudium oder eine Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker erfolgreich abgeschlossen haben.
- Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.
Fristen
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.
Formulare
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ingenieurabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Bei Betriebsleiterin oder -leiter: Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie).Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren Unterlagen auch für diese vorlegen. Beispielsweise, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ingenieurabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Bei Betriebsleiterin oder -leiter: Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie).Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren Unterlagen auch für diese vorlegen. Beispielsweise, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ingenieurabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Bei Betriebsleiterin oder -leiter: Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie).Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren Unterlagen auch für diese vorlegen. Beispielsweise, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ingenieurabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Bei Betriebsleiterin oder -leiter: Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie).Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule oder Zeugnis über bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker (Kopie) Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren Unterlagen auch für diese vorlegen. Beispielsweise, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben.
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12.11.2025, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)