Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung bei bestandener Meisterprüfung

Sie haben erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Wenn Sie sich nach der erfolgreichen Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk als stehendem Gewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

  • Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
  • angestellte Personen des Handwerksbetriebs

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Voraussetzungen

Sie, der oder die für die technische Leitung des Betriebes verantwortliche persönlich haftende Gesellschafterin oder Gesellschafter oder Ihre Betriebsleitung benötigen eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung

  • in dem zulassungspflichtigen Handwerk oder
  • in einem mit diesem verwandten Handwerk

mit dem Sie sich als stehendem Gewerbe selbständig machen wollen.

Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. 
      Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgte: Gesellschaftsvertrag (Kopie)bei ausländischen Rechtsformen:  Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung.Nachweis über die Qualifikation, beispielsweise Meisterprüfungszeugnis der angestellten Betriebsleitung. Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters müssen Sie zusätzlich einreichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren genannten Unterlagen auch für diese vorlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben wollen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. 
      Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgte: Gesellschaftsvertrag (Kopie)bei ausländischen Rechtsformen:  Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung.Nachweis über die Qualifikation, beispielsweise Meisterprüfungszeugnis der angestellten Betriebsleitung. Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters müssen Sie zusätzlich einreichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren genannten Unterlagen auch für diese vorlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben wollen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. 
      Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgte: Gesellschaftsvertrag (Kopie)bei ausländischen Rechtsformen:  Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung.Nachweis über die Qualifikation, beispielsweise Meisterprüfungszeugnis der angestellten Betriebsleitung. Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters müssen Sie zusätzlich einreichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren genannten Unterlagen auch für diese vorlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben wollen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. 
      Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften: gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgte: Gesellschaftsvertrag (Kopie)bei ausländischen Rechtsformen:  Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Meisterprüfungszeugnis der für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin oder Gesellschafters oder der angestellten Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei juristischen Personen: gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung.Nachweis über die Qualifikation, beispielsweise Meisterprüfungszeugnis der angestellten Betriebsleitung. Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters müssen Sie zusätzlich einreichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Meisterprüfungszeugnis (Kopie) Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren genannten Unterlagen auch für diese vorlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben wollen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

09.12.2025, 16:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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