Pflanzenschutzmittel; Beantragung eines Sachkundenachweises

Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten oder
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

Fristen

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

Kosten

Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oderPrüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oderZeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oderBescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaatesfalls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagengegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängeringegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oderPrüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oderZeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oderBescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaatesfalls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagengegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängeringegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oderPrüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oderZeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oderBescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaatesfalls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagengegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängeringegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oderPrüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oderZeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oderBescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaatesfalls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagengegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängeringegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

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Stand

21.11.2025, 16:11 Uhr

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