Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung
Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Gebühr: 5 EUR - 35 EUR
Rechtsgrundlagen
-
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sindErklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden: Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle UrsprungserklärungenLieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder TürkeiErklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA) Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen Rechnungen und Lieferscheine von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehtsonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sindErklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden: Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle UrsprungserklärungenLieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder TürkeiErklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA) Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen Rechnungen und Lieferscheine von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehtsonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sindErklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden: Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle UrsprungserklärungenLieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder TürkeiErklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA) Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen Rechnungen und Lieferscheine von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehtsonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sindErklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden: Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle UrsprungserklärungenLieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder TürkeiErklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA) Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen Rechnungen und Lieferscheine von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehtsonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Online Verfahren
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Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) beantragen
Mit der Webanwendung der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse beantragen. -
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Weiterführende Links
Stand
12.12.2025, 08:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)