Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung
Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Gebühr: 5 EUR - 35 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses
- Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses
- Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen BetriebUrsprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus EntwicklungsländernPräferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EURPräferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-FreihandelsabkommenLieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447 Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen BetriebUrsprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus EntwicklungsländernPräferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EURPräferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-FreihandelsabkommenLieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447 Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen BetriebUrsprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus EntwicklungsländernPräferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EURPräferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-FreihandelsabkommenLieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447 Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel: Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen BetriebUrsprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus EntwicklungsländernPräferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EURPräferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-FreihandelsabkommenLieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447 Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Online Verfahren
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Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) beantragen
Mit der Webanwendung der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse beantragen. -
Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) beantragen
Mit der Webanwendung der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse beantragen. -
Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) beantragen
Mit der Webanwendung der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse beantragen.
Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 12:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)