Kleinkläranlage; Übermittlung der Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung
Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bestätigt im Auftrag eines Bauherrn gegenüber der zuständigen Stelle die ordnungsgemäße Errichtung seiner Kleinkläranlage.
Bevor eine Kleinkläranlage (KKA) in Betrieb geht, ist nach deren Fertigstellung eine Bauabnahme nach Wasserrecht durchzuführen. Hierzu beauftragt der Bauherr einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). Dieser bestätigt der zuständigen Behörde im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle, dass die Kleinkläranlage entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeführt wurde. Sofern Abweichungen der eingebauten gegenüber der zugelassenen Kleinkläranlage bestehen, werden diese vom PSW vor Ort festgestellt und im Bauabnahmeprotokoll beschrieben.
Voraussetzungen
Der beauftragte Private Sachverständige muss vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Anerkennungsbereich „Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“ nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft anerkannt sein (siehe unter "Weiterführende Links").
Fristen
Das Protokoll der Bauabnahme ist zu erstellen:
- nach Fertigstellung (einschließlich Nachweis der Dichtheit)
- bevor die Anlage in Betrieb genommen wird
Kosten
Der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft stellt dem Betreiber der Kleinkläranlage seine Tätigkeit in Rechnung. Es entstehen keine weiteren Kosten durch die Behörde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren.
Weiterführende Links
-
Private Sachverständige Wasserwirtschaft (PSW)
Listen der anerkannten PSW -
Arbeitshilfen für Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
Informationen für PSW -
Abwasserentsorgung von Einzelanwesen
Informationen für die Allgemeinheit zum Thema Kleinkläranlagen -
Häufige Fragen und Antworten
Informationen zu Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben
Stand
28.09.2025, 19:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)