Kleinkläranlage; Übermittlung der Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung

Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bestätigt im Auftrag eines Bauherrn gegenüber der zuständigen Stelle die ordnungsgemäße Errichtung seiner Kleinkläranlage.

Bevor eine Kleinkläranlage (KKA) in Betrieb geht, ist nach deren Fertigstellung eine Bauabnahme nach Wasserrecht durchzuführen. Hierzu beauftragt der Bauherr einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). Dieser bestätigt der zuständigen Behörde im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle, dass die Kleinkläranlage entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeführt wurde. Sofern Abweichungen der eingebauten gegenüber der zugelassenen Kleinkläranlage bestehen, werden diese vom PSW vor Ort festgestellt und im Bauabnahmeprotokoll beschrieben.

Voraussetzungen

Der beauftragte Private Sachverständige muss vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Anerkennungsbereich „Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“ nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft anerkannt sein (siehe unter "Weiterführende Links").

Fristen

Das Protokoll der Bauabnahme ist zu erstellen:

  • nach Fertigstellung (einschließlich Nachweis der Dichtheit)
  • bevor die Anlage in Betrieb genommen wird

Kosten

Der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft stellt dem Betreiber der Kleinkläranlage seine Tätigkeit in Rechnung. Es entstehen keine weiteren Kosten durch die Behörde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • keiner

Unterlagen

  • Fotos
    Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren.
  • Fotos
    Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren.
  • Fotos
    Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren.
  • Fotos
    Es sind Fotos hochzuladen, die die Örtlichkeit, die eingebaute Anlage sowie ggf. bestehende Abweichungen dokumentieren.

Weiterführende Links

Stand

28.09.2025, 19:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 394-0

Fax

+49 6021 394-999

E-Mail Adresse

poststelle@lra-ab.bayern.de

Webseite

https://www.landkreis-aschaffenburg.de

Nach oben