Grundstoffe; Beantragung einer Erlaubnis für den Handel
Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 1 umgehen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial entstehen können.
Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie dies
- besitzen
- herstellen
- verarbeiten
- lagern
- mit ihnen handeln
- Geschäfte mit ihnen vermitteln
- Streckengeschäfte durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der Europäischen Union (EU) berühren
- in die EU einführen
- aus der EU ausführen
Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie wird Ihnen von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der EU erteilt, in dem Sie niedergelassen sind. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine Person zu der oder dem verantwortlichen Beauftragten ernennen. Die oder der verantwortliche Beauftragte sorgt dafür, dass die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen eingehalten werden, und ist Ansprechperson für das BfArM. Die Person muss befugt sein, Sie zu vertreten und erforderliche Entscheidungen zu treffen, um die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen zu erfüllen.
Sie stellen die Erstanträge oder die Anträge auf Neuerteilung für den Umgang mit:
- Grundstoffen
- Vorgängen
- Betriebsstätten
Die Erlaubnis, die Sie erhalten, kann auf 3 Jahre begrenzt werden oder nach 3 Jahren eine Erneuerung erfordern.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis aussetzen oder widerrufen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht mehr erfüllen.
Sie können alle Anträge online oder formlos schriftlich stellen. Sowohl Erstanträge als auch Anträge auf Neuerteilung sind kostenpflichtig.
Von der Pflicht zu einer Erlaubnis ausgenommen sind Zollagenten und Spediteure, wenn sie ausschließlich in dieser Eigenschaft handeln. Apotheken, Polizei- und Zollbehörden sowie der Bundeswehr wurde eine Sondererlaubnis vom BfArM erteilt. Diese Sondererlaubnis gilt nur im Rahmen des jeweiligen amtlichen Aufgabenbereichs.
Voraussetzungen
- Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
- Der Antrag muss vollständig und plausibel sein.
- Es darf kein berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten bestehen.
Fristen
Kosten
Für Erstantrag oder Antrag auf Neuerteilung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 110 EUR
Für Erstantrag oder Antrag auf Neuerteilung für einen Grundstoff für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 55 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Ihre vollständigen Angaben: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-Adresse Bezeichnung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der benötigten Grundstoffe und deren Salze Für Mischungen: die Bezeichnung der Mischungdie Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen GrundstoffeAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise: Handel in der Europäischen UnionWeiterverarbeitungEinfuhrAusfuhrVermittlungVermittlungsgeschäfte ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des oder der verantwortlichen Beauftragtenaktuelles polizeiliches Führungszeugnis des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oderbeglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung -
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Ihre vollständigen Angaben: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-Adresse Bezeichnung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der benötigten Grundstoffe und deren Salze Für Mischungen: die Bezeichnung der Mischungdie Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen GrundstoffeAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise: Handel in der Europäischen UnionWeiterverarbeitungEinfuhrAusfuhrVermittlungVermittlungsgeschäfte ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des oder der verantwortlichen Beauftragtenaktuelles polizeiliches Führungszeugnis des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oderbeglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung
Online Verfahren
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Erlaubnis für den Handel mit Grundstoffen online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)