Grundstoffe; Beantragung der Registrierung für den Handel
Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen oder Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, brauchen Sie dafür eine Registrierung.
Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie
- diese handeln oder an Dritte abgeben,
- Geschäfte mit ihnen vermitteln,
- Streckengeschäfte mit ihnen durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der EU berühren, oder
- diese in die EU einführen oder aus ihr ausführen,
müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen und verwenden.
Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Ausgangsstoffe, die möglicherweise in Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial umgewandelt werden können
- Kategorie 2: Stoffe, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln verwendbar sind
- Kategorie 3: Lösungsmittel und Säuren
- Kategorie 4 Arzneimittel und Tierarzneimittel, die Ephedrin und Pseudoephedrin oder die Salze von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten
Wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Registrierung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU, in dem Sie niedergelassen sind. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Um eine Registrierung für Grundstoffe der Kategorie 2A und 2B zu erhalten, müssen Sie außerdem eine Person zu der oder dem verantwortlichen Beauftragten ernennen. Diese Person
- sorgt dafür, dass die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen eingehalten werden und
- ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das BfArM.
Der oder die Beauftragte muss befugt sein, Sie zu vertreten und erforderliche Entscheidungen zu treffen, um die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen zu erfüllen.
Von der Pflicht zu einer Registrierung ausgenommen sind Zollagenten sowie Spediteure, wenn sie ausschließlich in dieser Rolle handeln.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2A und B oder bei der Ausfuhr von Grundstoffen der Kategorie 3, wenn Sie dabei bestimmte Mengen innerhalb eines Jahres nicht überschreiten. Genauere Angaben sowie Listen der jeweiligen Mengen finden Sie auf der Internetseite des BfArM.
Voraussetzungen
- Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Außerdem prüft das BfArM, ob berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten besteht, bevor es eine Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen erteilt.
-
Sie müssen eine neue Registrierung beantragen, wenn
- ein weiterer Grundstoff hinzukommt,
- ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll oder
- sich der Ort Ihrer Betriebsstätten ändert, an denen Sie die Vorgänge durchführen.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen.
Kosten
Kosten für die Registrierung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 110 EUR
Kosten für die Registrierung je Grundstoff und je Betriebsstätte für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 55 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union,Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen: ausgefülltes Erklärungsformblatt, zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union,Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen: ausgefülltes Erklärungsformblatt, zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union,Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen: ausgefülltes Erklärungsformblatt, zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten. -
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Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenAnschriftTelefonnummerFaxnummer, wenn vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union,Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen: ausgefülltes Erklärungsformblatt, zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten.
Online Verfahren
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Umgang mit Grundstoffen online registrieren
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)