Betäubungsmittel; Anmeldung einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke zur Teilnahme am Verkehr
Wenn Sie eine Apotheke betreiben, müssen Sie Ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anmelden.
Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.
Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:
- Einzelapotheken
- Verbundapotheken
- Krankenhausapotheken
- Tierärztliche Hausapotheken
Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:
- Bei Neugründungen erhalten Sie grundsätzlich eine neue Betäubungsmittelnummer.
- Nachfolgerinnen oder Nachfolger einer bereits bestehenden Apotheke erhalten in der Regel die Betäubungsmittelnummer der Vorgängerin oder des Vorgängers.
- Als Betreiberin oder Betreiber einer Verbundapotheke erhalten Sie jeweils Betäubungsmittelnummern für Ihre Haupt- und Filialapotheken.
- Tierärztinnen und Tierärzte erhalten grundsätzlich eigene Betäubungsmittelnummern. Das gilt auch bei der Übernahme einer bestehenden tierärztlichen Hausapotheke.
Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:
- Neugründung
- Wechse der Betreiberin oder des Betreibers
- Änderung der Rechtsform
- Änderung des Namen der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
- Änderung der Anschrift der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
- Schließung
- Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:
- die Umwandlung von Haupt- in Filialapotheke
- die Umwandlung von Filialapotheke in Hauptapotheke
Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:
- die Änderung des Namens oder der Anschrift der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters
- den Wechsel einer Apothekenleiterin oder eines Apothekenleiters
Voraussetzungen
Für Apothekerinnen und Apotheker:
- Sie betreiben oder leiten eine Apotheke.
Für Tierärztinnen und Tierärzte:
- Sie besitzen eine tierärztliche Hausapotheke.
- Sie haben eine gültige Betriebserlaubnis.
- Sie haben eine gültige tierärztliche Hausapothekenbescheinigung.
Fristen
Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.
Kosten
Gebühr: 110 EUR - 250 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Einzel-, Verbund- und Krankenhausapotheken anmelden, auf die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr verzichten oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen Betriebserlaubnis odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen Betriebserlaubnisfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der Apotheke oder der leitenden Person der Krankenhausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde Wenn Sie tierärztliche Hausapotheken anmelden, den Verzicht Ihrer Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr mitteilen oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigungfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der tierärztlichen Hausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Einzel-, Verbund- und Krankenhausapotheken anmelden, auf die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr verzichten oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen Betriebserlaubnis odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen Betriebserlaubnisfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der Apotheke oder der leitenden Person der Krankenhausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde Wenn Sie tierärztliche Hausapotheken anmelden, den Verzicht Ihrer Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr mitteilen oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigungfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der tierärztlichen Hausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Einzel-, Verbund- und Krankenhausapotheken anmelden, auf die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr verzichten oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen Betriebserlaubnis odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen Betriebserlaubnisfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der Apotheke oder der leitenden Person der Krankenhausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde Wenn Sie tierärztliche Hausapotheken anmelden, den Verzicht Ihrer Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr mitteilen oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigungfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der tierärztlichen Hausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Einzel-, Verbund- und Krankenhausapotheken anmelden, auf die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr verzichten oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen Betriebserlaubnis odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen Betriebserlaubnisfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der Apotheke oder der leitenden Person der Krankenhausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde Wenn Sie tierärztliche Hausapotheken anmelden, den Verzicht Ihrer Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr mitteilen oder Änderungen melden möchten: Kopie der neuen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung odereine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigungfalls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummerwenn sich der Name der betreibenden Person der tierärztlichen Hausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde
Online Verfahren
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Apotheke zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr online anmelden oder Änderungen anzeigen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
21.08.2025, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)