Personalausweis; Beantragung bei ständigem Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
Fristen
Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 78 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 63,8 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 91 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR, dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 76,8 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen deutschen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 30,00 EUR.
Gebühr: 67 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 30,00 EUR.
Gebühr: 52,8 EUR
Vorkasse: ja
Gebühr für Lichtbild, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für: Personen, die aus Deutschland weggezogen sindWohnsitzloseWeltreisende wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel: AusländerausweisMeldebescheinigung Ihres GastlandesMietvertragTelefon-, Strom- oder Gasrechnungen Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepassbei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen: Geburts- oder Abstammungsurkunde wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführungoder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Auslandgegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeitgegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich: bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszugfür Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für: Personen, die aus Deutschland weggezogen sindWohnsitzloseWeltreisende wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel: AusländerausweisMeldebescheinigung Ihres GastlandesMietvertragTelefon-, Strom- oder Gasrechnungen Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepassbei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen: Geburts- oder Abstammungsurkunde wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführungoder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Auslandgegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeitgegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich: bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszugfür Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für: Personen, die aus Deutschland weggezogen sindWohnsitzloseWeltreisende wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel: AusländerausweisMeldebescheinigung Ihres GastlandesMietvertragTelefon-, Strom- oder Gasrechnungen Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepassbei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen: Geburts- oder Abstammungsurkunde wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführungoder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Auslandgegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeitgegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich: bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszugfür Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für: Personen, die aus Deutschland weggezogen sindWohnsitzloseWeltreisende wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel: AusländerausweisMeldebescheinigung Ihres GastlandesMietvertragTelefon-, Strom- oder Gasrechnungen Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepassbei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen: Geburts- oder Abstammungsurkunde wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführungoder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Auslandgegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeitgegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich: bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszugfür Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
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Stand
18.08.2025, 17:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)