Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.

Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. 

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums  in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin relevante gesundheitliche Probleme haben.

Voraussetzungen

Die Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:

  • In einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung, die mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz zu bezahlen. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

09.10.2025, 15:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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