Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung
Online Verfahren
-
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Gemäß §§ 11 und 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. -
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Gemäß §§ 11 und 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. -
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Gemäß §§ 11 und 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Stand
09.03.2026, 14:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg