Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer

Fristen

keine

Kosten

Eintragung: 500,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis)

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

03.12.2025, 09:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Architektenkammer

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