Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
Unterlagen
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Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
GesellschaftsvertragNachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder PartnerschaftsregisterNachweis der ausreichenden BerufshaftpflichtversicherungGebührenvorschuss (Nachweis)
Online Verfahren
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Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften online beantragen. -
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften online beantragen. -
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften online beantragen.
Weiterführende Links
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Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
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Stand
03.12.2025, 09:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)